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pflegende Angehörige Können in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen: Pflegepauschale in Höhe von 924,00 € unter bestimmte Voraussetzungen. Die Krankheits- und Pflegekosten für pflegende Angehörige (familiärer Pflege), bei Kostenübernahme (Eltern und Kinder, Kinder und Eltern). Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen, ohne Anrechnung des Pflegegeldes der Pflegekasse. Nur Leistungen der Pflegeversicherung, die zweckgebunden sind, werden weiterhin auf entsprechende Kosten angerechnet. Wenn Sie Antworten zu pflegende Angehörige (familiärer Pflege) wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Steuerberaterin.

Wissenswertes zum Thema Pflege und Steuer